Internationale Steuerberatung

Grenzen überschreiten. Veränderungen schaffen.

Internationale Steuerberatung – Fachberater für Internationales Steuerrecht

Unser Standort in der Nähe der deutsch-niederländischen Grenze, aber auch unser ganz persönliches Interesse an der Internationalität unternehmerischen Handels hat uns zu Experten der internationalen Steuerberatung werden lassen.

Zu unseren Angeboten gehören die grenzüberschreitende Steuerplanung sowie die Begleitung von Unternehmen, die auf dem deutschen oder einem ausländischen Markt Fuß fassen wollen – etwa in Form einer Niederlassung oder Tochterfirma.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung niederländischer Unternehmer auf dem deutschen Markt. Daneben unterstützen wir deutsche Unternehmen bei ihrer Internationalisierung, wie z.B. der Gründung von Auslandsgesellschaften. Dabei bieten wir vielfältige Dienstleistungen an, die von der ersten steuerstrategischen Überlegung über die Erstellung von Gutachten und Umsetzungsplänen bis zur Koordination der Vorhaben einschließlich deren Umsetzung reichen.

In unserem Expertenteam ist Thomas Heuvelmann auf Grund seiner langjährigen Erfahrung und als Fachberater für Internationales Steuerrecht ausgewiesener Spezialist auf diesen Gebieten. Gleichzeitig besitzt Dr. Volker Klinkhammer auf Grund seiner langjährigen Tätigkeit bei einer renommierten internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und als Fachberater für Internationales Steuerrecht umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich des internationalen Steuerrechts.

Als Mitglied von ETL Global sind wir durch unsere Verbundpartner in über 50 Ländern der Erde vertreten. Zudem arbeiten wir in der internationalen Steuerberatung mit namhaften Beratern aus aller Welt zusammen. Dieses Netzwerk ermöglicht es uns Ihnen umfassend und länderübergreifend in allen Fragen des Steuerrechts als Ansprechpartner zur Seite stehen zu können.

Ausländische Unternehmen beraten wir in niederländischer, englischer und französischer Sprache.

Unsere Beratungsfelder umfassen u. a.:

  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmertätigkeiten (Grenz-Pendler)
  • Gründung von Gesellschaften in Deutschland (Inbound)
  • Gründung von Gesellschaften im Ausland (Outbound)
  • Internationale Steuerplanung
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen
  • Verlagerung von Funktionen „über die Grenze“
  • Gestaltung von Verrechnungspreissystemen und Mitwirkung bei Verrechnungspreisdokumentation
  • Fragen zum Außensteuerrecht und zu Doppelbesteuerungsabkommen
  • Identifizierung von Betriebsstättenrisiken sowie Beratung zur Gewinnallokation und Betriebsstättenbesteuerung
  • Umsatzsteuerliche Auswirkungen grenzüberschreitender Transaktionen
  • Arbeitnehmerentsendungen
  • Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen (OECD CRS sowie FATCA)
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