Mandanten-Merkblatt: „Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse“
Nicht jeder Unternehmer kann oder will eine Registrierkasse oder ein Kassensystem einsetzen und führt deshalb eine offene Ladenkasse. Die Finanzverwaltung stellt an diese Form der Kassenführung besondere Anforderungen vor allem im Hinblick auf das Prüffeld Einnahme-Vollständigkeit.
Mit dem Merkblatt „Kassenführung bei Nutzung einer offenen Ladenkasse“ erhalten Sie einen Überblick, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, wie eine ordnungsgemäße Kasse zu führen ist und welche Anforderungen das Finanzamt stellt.