Mini-One-Stop-Shop (MOSS) wird zum neuen One-Stop-Shop (OSS)


Das Verfahren Mini-One-Stop-Shop ist eine umsatzsteuerrechtliche Sonderregelung. Sie ermöglicht es Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen, ihre in den übrigen Mitgliedstaaten der EU ausgeführten Umsätze auf elektronischem Weg in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Ab Juli 2021 wird dieses Verfahren erweitert auf:

  • Sonstige Leistungen aus dem Drittland (Meldung aller sonstigen Leistungen von Drittländern)
  • Innergemeinschaftlichen Fernverkauf und sonstige Leistungen zwischen Mitgliedstaaten (EU-Unternehmer / für Fernverkauf auch Drittländer)
  • Fernverkäufe aus dem Drittland (Import-One-Stop-Shop – IOSS mit Einführung einer neuen Id-Nummer)

Nähere Informationen hierzu gibt es in unserem Merkblatt.