Besonders Unternehmer brauchen zum Jahresanfang noch einen langen Atem. Betriebsschließungen führen zu Umsatzausfällen und diese wiederum oftmals zu massiven Liquiditätsproblemen. Glücklicherweise sind hier jedoch einige Erleichterungen in Sicht. So wurde beispielsweise der Investitionsabzugsbetrag erhöht, sind degressive Abschreibungen wieder möglich, gibt es Erleichterungen bei der Anpassung von Steuervorauszahlungen sowie bei der Beantragung von Steuerstundungen und auch die Überbrückungshilfe III für die Monate Januar bis Juni 2021 ist beschlossen.

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